Gerhard Kuchta: Was es so zu sagen und zu erzählen gibt ...
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Bitte um Nachsicht: Hier kann aus dem Mix meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Mietervertreter und gleichzeitig sonstigen Interessen, Reisen etc. eine oft ziemlich wilde Mischung entstehen.
Im weiteren Verlauf sind aber alle Beiträge, Fotos und Clips nach Themengebieten sortiert.
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From: gerhard_kuchta@hotmail.com
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CC: viviane.reding@ec.europa.eu; joaquin.almunia@ec.europa.eu; theodor.thanner@bwb.gv.at; vfgh@vfgh.gv.at; office@vwgh.gv.at; office@arbeiterkammer.at; konsument@konsument.at; dieter.brosz@gruene.at; office@bzoe.at; josef.cap@spoe.at; karlheinz.kopf@oevpklub.at; heinz-christian.strache@fpoe.at; alexander.wrabetz@orf.at; thomas.prantner@orf.at; karl.pachner@orf.at; publikumsrat@orf.at; community@orf.at; hannes.swoboda@europarl.europa.eu; joerg.leichtfried@europarl.europa.eu; othmar.karas@europarl.europa.eu; buergeranwalt@orf.at; thurnher@falter.at; florian.skrabal@datum.at; diezeit@zeit.de; redaktion@nzz.ch; office@medienverband.at; kontakt@sevenoneintermedia.de; kontakt@servustv.at; info@sos-orf.at; maria.clar@oeh.ac.at; office@ngo.at; infos@attac.at; hrwdc@hrw.org; info@penclub.at; info@rog.at; office@amnesty.at
Subject: Beschwerde zum ORF-Gesetz und zu den AGB für ORFinsider
Date: Wed, 13 Oct 2010 18:16:08 +0200
Sehr geehrte Frau Volksanwältin Magistra Stoisits,
ich ersuche Sie, meine als Mail-Anhang beigefügte Beschwerde gegen
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From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: vfgh@vfgh.gv.at
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Subject: wg.: Beschwerde zum ORF-Gesetz und zu den AGB für ORFinsider
Date: Thu, 14 Apr 2011 09:01:26 +0200
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei finden Sie ein Mail vom 13.10.2010 an die Volksanwaltschaft, welches insbesondere eine Beschwerde zum ORF-Gesetz betroffen hat.
Dieses Mail erging in Kopie auch an den Verfassungsgerichtshof.
Wie Sie diesem Link entnehmen können, sah sich die Volksanwaltschaft nicht in der Lage, zu dem Betreff von sich aus tätig zu werden.
Dem hier ebenfalls beigefügten Beschluss des Verfassungsgerichtshofes ist zu entnehmen, dass eine Überprüfung des ORF-Gesetzes von Amts wegen erfolgt.
Ich erlaube mir daher die Anfrage, ob in diese Überprüfung auch die im besagten Mail enthaltenen weiteren Aspekte einfließen werden oder einfließen können, da sie - aus meiner bescheidenen Sicht - weitere maßgebliche Gründe zur erforderlichen Veränderung des Gesetzes enthalten.
Ihrer geschätzten Rückäußerung entgegensehend, verbleibe ich
Date: Tue, 19 Apr 2011 12:27:48 +0200
From: a.auer@vfgh.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Antw: wg.: Besch werde zum ORF-Gesetz und zu den AGB für ORFinsider
Sehr geehrter Herr Kuchta !
Gerne bestätige ich den Erhalt Ihres e-mails vom 14. April, dem eine an die Volksanwaltschaft gerichtete "Beschwerde gegen die am 17.6.2010 ... beschlossene Fassung des ORF-Gesetzes ..." angeschlossen ist. Bezugnehmend auf das derzeit beim Verfassungsgerichtshof anhängige Verfahren zum ORF-Gesetz (B 786/10) stellen Sie die Frage, ob "in diese Überprüfung" auch die in Ihrem e-mail an die Volksanwaltschaft "enthaltenen weiteren Aspekte einfließen werden oder .... können".
Zunächst muss ich darauf hinweisen, dass es dem Gerichtshof nicht möglich ist, Anregungen, die von außen an ihn herangetragen werden, in ein Verfahren aufzunehmen. Sie müssten selbst ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof einleiten. Der Verfassungsgerichtshof kann seine Kontrolltätigkeit jedoch weder auf elektronische noch sonstige bloße Schreiben hin ausüben, sondern lediglich im Rahmen seiner Kompetenzen und eines formellen Verfahrens und grundsätzlich nur aufgrund einer fristgerecht eingebrachten Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde letzter Instanz. Die direkte Anrufung des Gerichtshofes zur Gesetzesprüfung (Individualantrag) ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Eingaben (Beschwerden) an den Verfassungsgerichtshof sind anwalts- und gebührenpflichtig (Eingabengebühr: Euro 220). Je nach finanzieller Situation besteht jedoch die Möglichkeit, Verfahrenshilfe und somit die vorläufige Gebührenbefreiung und die Beigebung eines Anwaltes zu beantragen.
Sollten Sie die Absicht haben, ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zu führen, möchte ich Ihnen empfehlen, sich an eine Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden oder erste anwaltliche Auskunft bei der unentgeltlichen Beratungsstelle der für Ihr Bundesland zuständigen Rechtsanwaltskammer einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Angela Auer
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