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Bitte um Nachsicht: Hier kann aus dem Mix meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Mietervertreter und gleichzeitig sonstigen Interessen, Reisen etc. eine oft ziemlich wilde Mischung entstehen.

Im weiteren Verlauf sind aber alle Beiträge, Fotos und Clips nach Themengebieten sortiert. 

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20241201_125936

Gerhard Kuchta hat ein Foto gepostet:

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23-11-2024

Gerhard Kuchta hat ein Foto gepostet:

23-11-2024

P1015453 (2)

Gerhard Kuchta hat ein Foto gepostet:

P1015453 (2)

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: vac@volksanwaltschaft.gv.at
CC: viviane.reding@ec.europa.eu; joaquin.almunia@ec.europa.eu; theodor.thanner@bwb.gv.at; vfgh@vfgh.gv.at; office@vwgh.gv.at; office@arbeiterkammer.at; konsument@konsument.at; dieter.brosz@gruene.at; office@bzoe.at; josef.cap@spoe.at; karlheinz.kopf@oevpklub.at; heinz-christian.strache@fpoe.at; alexander.wrabetz@orf.at; thomas.prantner@orf.at; karl.pachner@orf.at; publikumsrat@orf.at; community@orf.at; hannes.swoboda@europarl.europa.eu; joerg.leichtfried@europarl.europa.eu; othmar.karas@europarl.europa.eu; buergeranwalt@orf.at; thurnher@falter.at; florian.skrabal@datum.at; diezeit@zeit.de; redaktion@nzz.ch; office@medienverband.at; kontakt@sevenoneintermedia.de; kontakt@servustv.at; info@sos-orf.at; maria.clar@oeh.ac.at; office@ngo.at; infos@attac.at; hrwdc@hrw.org; info@penclub.at; info@rog.at; office@amnesty.at
Subject: Beschwerde zum ORF-Gesetz und zu den AGB für ORFinsider
Date: Wed, 13 Oct 2010 18:16:08 +0200



Sehr geehrte Frau Volksanwältin Magistra Stoisits,

ich ersuche Sie, meine als Mail-Anhang beigefügte Beschwerde gegen

entgegenzunehmen und diesbezüglich laut im Anhang abschließend angeführten Umfang tätig zu werden!  
 
Hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
 

Seitenaufrufe: 554

Antworten auf diese Diskussion

Date: Wed, 13 Oct 2010 18:16:26 +0200
From: vac@volksanw.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Antw: Beschwerde zum ORF-Gesetz und zu den AGB für ORFin sider (Re:)

Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Erhalt wir gerne bestätigen.

Weitere Informationen über die Aufgaben der Volksanwaltschaft finden Sie auch im Internet unter www.volksanwaltschaft.gv.at.

Mit freundlichen Grüßen
Volksanwaltschaft

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Volksanwaltschaft
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Kostenlose Servicenummer:0800 223 223
Fax: ++43/1/51 50 51 50
www.volksanwaltschaft.gv.at
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From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: alexander.wrabetz@orf.at
CC: thomas.prantner@orf.at; karl.pachner@orf.at; publikumsrat@orf.at; community@orf.at; dieter.brosz@gruene.at; office@bzoe.at; josef.cap@spoe.at; karlheinz.kopf@oevpklub.at; heinz-christian.strache@fpoe.at; thurnher@falter.at; office@datum.at; office@medienverband.at; info@sos-orf.at
Subject: Beschwerde zum beigefügten Mail und weiteren Auffälligkeiten bei ORF.at
Date: Thu, 14 Oct 2010 10:18:59 +0200

Sehr geehrter Herr Generaldirektor Doktor Wrabetz,

ich erhielt - so wie wohl auch alle anderen registrierten User bei ORF.at an diesem Tag oder kurz darauf - das beigefügte Mail "Änderungen bei ORF.at".

Vorauszuschicken ist dabei, dass sich die User der ORF.at-Community aufgrund der Änderungen per 1.10.2010 durch das ORF-Gesetz und die Art und Weise der Umsetzung dieser Bestimmungen durch die Verantwortlichen beim ORF bzw. bei ORF.at wohl sowieso schon in Bausch und Bogen im Gemütszustand "frustriert bis fuchsteufelswild" befunden haben. So, zugegeben, auch meine Wenigkeit.

Und in dieser Verfassung war das beigefügte Mail wirklich nur mehr das sprichwörtliche "Tüpfchen auf dem i" bzw. "der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt"!

Lesen Sie bitte das beigefügte Mail mit den Augen eines bisher einigermaßen mit dem Angebot zufriedenen Online-Benutzers: Dieses Mail ist nichts anderes, als eine trockene Auflistung der zukünftigen Einschränkungen und Gründe, warum es für ein bisheriges Community-Mitglied nicht mehr ratsam bzw. attraktiv ist, die Angebote von ORF.at zu nutzen. Textlich kompakter kann man Kundenvertreibung kaum mehr formulieren.

Und das in Zeiten, wo sowieso der Haussegen innerhalb der Community schief hängt - was ja einem interessierten und verantwortlichen Manager bei ORF.at nicht verborgen geblieben sein kann!

Nun könnte man - mit Nachsicht aller Taxen - dieses Mail als bloß textlich verunglückte Information über die gesetzlichen Restriktionen per 1.10.2010 auffassen. Könnte man - wäre da nicht die überaus prominent vertretene Passage über die neue Futurezone.at des Kurier, was man dort kann, und wie man dorthin mit seinen Daten kommt.

Darüber macht man sich Gedanken und gibt Anleitungen - aber Argumente, warum ein momentan vielleicht nicht gerade gut gelaunter Stammkunde von ORF.at auch ein solcher bleiben sollte, sind keinen einzigen Buchstaben wert? Da reicht ein lapidarer Hinweis, dass man für weitere Fragen das Community-Management kontaktieren oder die FAQ's lesen soll (in denen sich übrigens auch keine Pro-Argumente für den Verbleib bei ORF.at finden)?

Und rein zufällig ist gerade rechtzeitig ein Werbebanner neben jedem IT-Beitrag von ORF.at fertig (der nicht einmal ausgeblendet wurde, wenn man den betreffenden ORF.at-Text geschlossen hat), der auf die Futurezone.at des Kurier verweist?

Und - auch rein zufällig natürlich - vergisst man noch, diese Werbung rechtzeitig als solche zu kennzeichnen?

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt??

Es ist für mich völlig unvorstellbar, dass sich so eine Aktion - insbesondere in diesem Zusammenspiel von "Zufällen" - ein einzelner Redakteur ausgedacht hätte, ohne die Zustimmung der Geschäftsführung bei ORF.at einzuholen. Daher gehe ich davon aus, dass den Verantwortlichen die geplante Aussendung und deren Textierung bekannt gewesen ist - wenn sie nicht sogar eine derartige Vorgehensweise und Informationsgestaltung selbst angeordnet haben.

Aus dem gesamten Kontext heraus kann ich diese Vorgehensweise nur als geschäftsschädigendes Verhalten gegenüber dem Österreichischen Rundfunk bzw. ORF.at sehen und benennen - aus welchen Gründen auch immer dies so geschehen sein möge. Zumindest wurde sie auf der Empfängerseite - wohl nicht nur von mir, mit dieser Meinung stehe ich innerhalb der Community mit völliger Sicherheit nicht alleine da - als solche empfunden.

Da ich mit meinem Programmentgelt auch zu einem Teil die öffentlich-rechtliche Tätigkeit bei ORF.at finanziere, fordere ich einen entsprechend sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit diesen Mitteln ein!

Auch unter Verweis auf § 4, Abs. 6 des ORF-Gesetzes fordere ich Sie deshalb auf, diese Sachverhaltsdarstellung und Beschwerde dem Stiftungsrat des Österreichischen Rundfunks zur Kenntnis zu bringen, die Umstände sorgsam zu prüfen und gegebenenfalls dienstrechtliche Schritte gegen die dafür Verantwortlichen in die Wege zu leiten.

Zwei Screenshots der unkorrekten Futurezone.at-Banner auf ORF.at befinden sich anbei.


Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
(auch unter dem Nick "eikju" langjähriger ORF.ON-User)
Anhänge:
Date: Fri, 29 Oct 2010 13:34:18 +0200
From: vaa@volksanw.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Schreiben der Volksanwaltschaft

Im Anhang die Erledigung der Volksanwaltschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volksanwalt Dr. Kostelka
From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: vaa@volksanwaltschaft.gv.at
CC: viviane.reding@ec.europa.eu; joaquin.almunia@ec.europa.eu; vac@volksanwaltschaft.gv.at; theodor.thanner@bwb.gv.at; vfgh@vfgh.gv.at; office@vwgh.gv.at; office@arbeiterkammer.at; konsument@konsument.at; dieter.brosz@gruene.at; office@bzoe.at; josef.cap@spoe.at; karlheinz.kopf@oevpklub.at; heinz-christian.strache@fpoe.at; alexander.wrabetz@orf.at; thomas.prantner@orf.at; karl.pachner@orf.at; publikumsrat@orf.at; community@orf.at; hannes.swoboda@europarl.europa.eu; joerg.leichtfried@europarl.europa.eu; othmar.karas@europarl.europa.eu; buergeranwalt@orf.at; thurnher@falter.at; florian.skrabal@datum.at; diezeit@zeit.de; redaktion@nzz.ch; office@medienverband.at; kontakt@sevenoneintermedia.de; kontakt@servustv.at; info@sos-orf.at; maria.clar@oeh.ac.at; office@ngo.at; infos@attac.at; hrwdc@hrw.org; info@penclub.at; info@rog.at; office@amnesty.at
Subject: wg. Beschwerde zum ORF-Gesetz und zu den Nutzungsbedingungen für ORFinsider
Date: Tue, 9 Nov 2010 11:42:34 +0100

Sehr geehrter Herr Volksanwalt Doktor Kostelka,
sehr geehrter Herr Doktor Hiesel,

anbei meine Äußerung zu Geschäftszahl VA-BD-BKA/0018-A/1/2010 und Ihrem diesbezüglichen Schreiben vom 29.10.2010.

Hochachtungsvoll
Gerhard Kuchta
Date: Tue, 9 Nov 2010 11:42:51 +0100
From: vaa@volksanw.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Antw: wg. Beschw erde zum ORF-Gesetz und zu den Nutzungsb edingungen für ORFin sider (Re:)

Vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Erhalt wir gerne bestätigen.

Weitere Informationen über die Aufgaben der Volksanwaltschaft finden Sie auch im Internet unter www.volksanwaltschaft.gv.at.

Mit freundlichen Grüßen

Volksanwaltschaft

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Volksanwaltschaft
A-1015 Wien, Singerstraße 17
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Fax: ++43/1/51 50 51 50
www.volksanwaltschaft.gv.at
Date: Wed, 17 Nov 2010 12:55:59 +0100
From: vaa@volksanw.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Schreiben der Volksanwaltschaft

Im Anhang die Erledigung der Volksanwaltschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Volksanwalt Dr. Kostelka

From: gerhard_kuchta@hotmail.com
To: vfgh@vfgh.gv.at
CC: vaa@volksanwaltschaft.gv.at; viviane.reding@ec.europa.eu; joaquin.almunia@ec.europa.eu; theodor.thanner@bwb.gv.at; office@arbeiterkammer.at; konsument@konsument.at; dieter.brosz@gruene.at; office@bzoe.at; josef.cap@spoe.at; karlheinz.kopf@oevpklub.at; heinz-christian.strache@fpoe.at; alexander.wrabetz@orf.at; thomas.prantner@orf.at; karl.pachner@orf.at; publikumsrat@orf.at; community@orf.at; hannes.swoboda@europarl.europa.eu; joerg.leichtfried@europarl.europa.eu; othmar.karas@europarl.europa.eu; buergeranwalt@orf.at; thurnher@falter.at; florian.skrabal@datum.at; diezeit@zeit.de; redaktion@nzz.ch; office@medienverband.at; kontakt@sevenoneintermedia.de; kontakt@servustv.at; info@sos-orf.at; maria.clar@oeh.ac.at; office@ngo.at; infos@attac.at; hrwdc@hrw.org; info@penclub.at; info@rog.at; office@amnesty.at
Subject: wg.: Beschwerde zum ORF-Gesetz und zu den AGB für ORFinsider
Date: Thu, 14 Apr 2011 09:01:26 +0200

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
anbei finden Sie ein Mail vom 13.10.2010 an die Volksanwaltschaft, welches insbesondere eine Beschwerde zum ORF-Gesetz betroffen hat.
 
Dieses Mail erging in Kopie auch an den Verfassungsgerichtshof.
 
Wie Sie diesem Link entnehmen können, sah sich die Volksanwaltschaft nicht in der Lage, zu dem Betreff von sich aus tätig zu werden.
 
Dem hier ebenfalls beigefügten Beschluss des Verfassungsgerichtshofes ist zu entnehmen, dass eine Überprüfung des ORF-Gesetzes von Amts wegen erfolgt.
 
Ich erlaube mir daher die Anfrage, ob in diese Überprüfung auch die im besagten Mail enthaltenen weiteren Aspekte einfließen werden oder einfließen können, da sie - aus meiner bescheidenen Sicht - weitere maßgebliche Gründe zur erforderlichen Veränderung des Gesetzes enthalten.
 
Ihrer geschätzten Rückäußerung entgegensehend, verbleibe ich
  

hochachtungsvoll
  
Gerhard Kuchta
Anhänge:

Date: Tue, 19 Apr 2011 12:27:48 +0200
From: a.auer@vfgh.gv.at
To: gerhard_kuchta@hotmail.com
Subject: Antw: wg.: Besch werde zum ORF-Gesetz und zu den AGB für ORFinsider

Sehr geehrter Herr Kuchta !

Gerne bestätige ich den Erhalt Ihres e-mails vom 14. April, dem eine an die Volksanwaltschaft gerichtete "Beschwerde gegen die am 17.6.2010 ... beschlossene Fassung des ORF-Gesetzes ..." angeschlossen ist. Bezugnehmend auf das derzeit beim Verfassungsgerichtshof anhängige Verfahren zum ORF-Gesetz (B 786/10) stellen Sie die Frage, ob "in diese Überprüfung" auch die in Ihrem e-mail an die Volksanwaltschaft "enthaltenen weiteren Aspekte einfließen werden oder .... können".

Zunächst muss ich darauf hinweisen, dass es dem Gerichtshof nicht möglich ist, Anregungen, die von außen an ihn herangetragen werden, in ein Verfahren aufzunehmen. Sie müssten selbst ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof einleiten. Der Verfassungsgerichtshof kann seine Kontrolltätigkeit jedoch weder auf elektronische noch sonstige bloße Schreiben hin ausüben, sondern lediglich im Rahmen seiner Kompetenzen und eines formellen Verfahrens und grundsätzlich nur aufgrund einer fristgerecht eingebrachten Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde letzter Instanz. Die direkte Anrufung des Gerichtshofes zur Gesetzesprüfung (Individualantrag) ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Eingaben (Beschwerden) an den Verfassungsgerichtshof sind anwalts- und gebührenpflichtig (Eingabengebühr: Euro 220). Je nach finanzieller Situation besteht jedoch die Möglichkeit, Verfahrenshilfe und somit die vorläufige Gebührenbefreiung und die Beigebung eines Anwaltes zu beantragen.

Sollten Sie die Absicht haben, ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zu führen, möchte ich Ihnen empfehlen, sich an eine Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu wenden oder erste anwaltliche Auskunft bei der unentgeltlichen Beratungsstelle der für Ihr Bundesland zuständigen Rechtsanwaltskammer einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Angela Auer

 

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