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Bitte um Nachsicht: Hier kann aus dem Mix meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Mietervertreter und gleichzeitig sonstigen Interessen, Reisen etc. eine oft ziemlich wilde Mischung entstehen.

Im weiteren Verlauf sind aber alle Beiträge, Fotos und Clips nach Themengebieten sortiert. 

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Gerhard Kuchta hat ein Foto gepostet:

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Gerhard Kuchta hat ein Foto gepostet:

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Gerhard Kuchta hat ein Foto gepostet:

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Die Meldung:

Kulterer und Morgl bekennen sich schuldig
Ex-Hypo-Vorstand Wolfgang Kulterer hat sich Dienstagfrüh der Bilanzfälschung schuldig bekannt. Der mitangeklagte Vorstand Thomas Morgl schloss sich dieser Aussage an. Ex-Vorstand Günter Striedinger hielt an seiner Unschuld fest.

Kulterer: Habe falsche Bilanz akzeptiert
Kulterer bekannte sich zu Beginn des achten Verhandlungstages in allen Anklagepunkten mit einer Ausnahme schuldig. Diese betrifft aber nur den Anklagepunkt wegen nicht erfolgter Information der Landesholding.

Er sagte in seiner Erklärung vor Richter Christian Liebhauser-Karl, er sei zwar nicht informiert gewesen, habe aber zum Wohl der Bank eine eventuell falsche Bilanz in Kauf genommen. Die Entscheidung über die Bilanzierungsform sei "ökonomisch richtig, aber rechtlich unrichtig" gewesen.

"Die Hypo war mein Kind"
Er betonte, dass er ausschließlich im Interesse der Bank gehandelt und persönlich daraus keinerlei Vorteil gezogen habe: "Die Bank war mein Kind, und ich habe alles dafür getan, mein Kind zu schützen."

Er habe die Swap-Verluste verschwiegen, um das Unternehmen zu schützen, blieb der ehemalige Hypo-Vorstandschef bei seiner Linie. Ihm sei klar gewesen, dass diese Information, wenn sie an die Öffentlichkeit gegangen wäre, "einen wesentlichen Schaden" für die Bank bedeutet hätte. Daher habe er in Kauf genommen, dass "in Ansehung der stillen Reserven und der Ertragskraft der Bank der Jahresabschluss 2004 eventuell unrichtig gewesen sein könnte".

Eng geworden war es für Kulterer erst vor zehn Tagen, als eine ehemalige Mitarbeiterin angab, sie habe einen Bericht über die Swap-Geschäfte auf seine Anweisung hin rückdatieren müssen.

Staatsanwältin Carmen Riesinger zeigte in ihrem Plädoyer ein gewisses Verständnis für die Vorgangsweise Kulterers, es sei aber doch ein schwerwiegendes Delikt. Geständnis und Unbescholtenheit wertete die Anklägerin als mildernd.

Kulterer sei auf jeden Fall schuldig zu sprechen und mit einer "angemessenen Geldstrafe" zu bestrafen. Sein Verteidiger Alexander Klaus unterstrich das Fehlen jeglicher Bereicherungsabsicht. Zudem sei die Bank wirtschaftlich niemals in Gefahr gewesen.

140.000 Euro Geldstrafe für Kulterer
Kulterer wurde zu einer Geldstrafe von 140.000 Euro verurteilt. Konkret verhängte Richter Liebhauser-Karl eine Strafe von 280 Tagessätzen zu je 500 Euro. Dazu kommt der Ersatz der Verfahrenskosten.

Ursprünglich sei aufgrund des Verlaufs der ersten acht Verhandlungstage eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr im Raum gestanden, um zu demonstrieren, dass Bilanzfälschung nicht toleriert werden könne.

Liebhauser-Karl würdigte in seiner Urteilsbegründung die unbestrittenen Verdienste Kulterers um die Entwicklung der Kärntner Hypo. Trotzdem sei die Bilanz für ein Unternehmen derartig wichtig, dass Bilanzfälschung mit gutem Grund strafrechtlich belangt werde. Kulterer nahm das Urteil sofort an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Morgl: Habe mich auf Angaben verlassen
Fast ebenso überraschend bekannte sich auch Morgl am Dienstag schuldig. Er meinte in seiner Erklärung, er sei kein Bilanzierungsexperte und habe sich auf die Angaben Kulterers verlassen.

Bei ihm habe er auch nachgefragt, "ob das so in Ordnung ist". Er sei zudem damals erst elf Monate im Vorstand gewesen, es habe sich um sein erstes Vorstandsmandat gehandelt.

Morgl nahm Angebot auf Diversion sofort an
Der Richter bot Morgl eine Diversion in Form einer Geldbuße an, womit es zu keiner Verurteilung kommt. Morgl muss 114.000 Euro zahlen, darin sind 60.000 Euro anteilige Verfahrenskosten inkludiert. Der Angeklagte nahm die Diversion sofort an.

Staatsanwältin Riesinger meinte, aufgrund der Tatsache, dass Morgl wirklich erst kurz im Vorstand gewesen sei, erhebe sie gegen die Diversion keinen Einspruch.

Striedinger beharrt auf seiner Unschuld
Ex-Vorstand Striedinger beharrte als einziger Angeklagter auf seiner Unschuld. Richter Liebhauser-Karl beschloss daraufhin, das Verfahren gegen Striedinger Anfang Dezember gesondert weiterzuführen. Insgesamt seien einige Fragen offengeblieben, bedauerte der Richter. Das betreffe insbesondere die Rolle des Aufsichtsrats und dessen diverser Vorsitzender. Möglicherweise könnten aber einige dieser Fragen im weiteren Verfahren geklärt werden.


http://kaernten.orf.at/stories/322836/

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Antworten auf diese Diskussion

Der Kommentar:

Doch, tut es (sich lohnen nämlich, das Verbrechen)!

Natürlich nicht für Herrn oder Frau Irgendwer. Die würden einsitzen, dass sich die Balken biegen.

Aber wenn Du groß genug bist, ... vielleicht jemanden kennst, ... oder gar genügend Geld zusammengerafft hast (wobei die Wahl der Mittel schon fast egal ist), ... dann schaut die Sache mehr als nur ganz passabel aus!

Wen aller wollen wir denn da als Beispiel hernehmen? Ich müsste jetzt länger im elektrischen Archiv kramen, um das Füllhorn so richtig auszuschütten (auf Nachfrage gerne). Ein Herr Ackermann fällt mir da ganz freihändig ein, der sich da unlängst erst von gerichtlicher Verfolgung bzw. Verurteilung freigekauft hat - ist gar nicht lange her. Und das, verglichen mit seinem Salert, um einen Pappenstiel!

Also empfiehlt sich folgendes probates Rezept: Mach Petite größerer Dimension - lege ein bißchen was vom "Erwirtschafteten" auf die Seite ("Risikovorsorge" nennt man das im offiziellen Betätigungsfeld) - und Dir kann in Wirklichkeit kaum etwas passieren. Den einen oder anderen Freundesfreund wirst Du ja dank Deiner Position wohl auch kennen ...!

Jetzt haben wir da die Herrn Kulterer und Morgl: 140.000,- Euro plus Verfahrenskosten bzw. 114.000,- Euro (inklusive Verfahrenskosten), und das für letzteren in einer Diversion (die sofort hocherfreut angenommen wurde, vom judiziellen Schnäppchenjäger) ... womit es zu keiner Verurteilung kommt.

Wofür nochmal schnell? Ach so, bloß um eine kleine Bilanzfälschung geht es! Meine Güte, das macht doch heut jeder!

Echt? Also ich nicht.

Zum Glück - denn meinereiner würde wahrscheinlich eine lange Gefängnisstrafe dafür drohen.

Doch im Management werden durch solche Urteile Unehrlichkeit oder gar Rechtsbruch zum zulässigen Stil erhoben.

Wie weit mehr, fragt sich ein unbedarfter Querdenker dann, geschieht das in der Politik, wo noch dazu eine längst überholte, paradox gewordene Immunität den Mandatar vor gerichtlicher Verfolgung schützt?

Wir haben heute:

* eine Zweiklassen-Entlohnung,
* eine Zweiklassen-Medizin,
* Zweiklassen-Schulen,
* Zweiklassen-Steuern

(könnte man fast beliebig fortsetzen)

... und jetzt halt oben drauf auch eine Zweiklassen-Justiz!

Wundere Dich nicht, liebe (Wievielklassen-)Gesellschaft, wenn deshalb auch bald wieder eine Zweiklassen-Aggression die Straßen blutrot färben wird.

Wünschen tu ich mir das nicht.
Herbei-Reden liegt mir fern.
Geschehen wird es trotzdem.

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