Gerhard Kuchta: Was es so zu sagen und zu erzählen gibt ...
Willkommen bei
Gerhard's Place
1 Mitglied
1 Mitglied
1 Mitglied
8 Mitglieder
1 Mitglied
Bitte um Nachsicht: Hier kann aus dem Mix meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Mietervertreter und gleichzeitig sonstigen Interessen, Reisen etc. eine oft ziemlich wilde Mischung entstehen.
Im weiteren Verlauf sind aber alle Beiträge, Fotos und Clips nach Themengebieten sortiert.
Hinzugefügt von Gerhard
Hinzugefügt von Gerhard
Hinzugefügt von Gerhard
Hinzugefügt von Gerhard
Hinzugefügt von Gerhard
Frau Sopherl und die Prähve..., Prevä..., ... Vorbeugung
... oder: KEIN Aprilscherz des großen Bruders.
Die Frau Sopherl ist selbstverfreilich besonders vorsichtig, wenn sie an einem Tag wie diesem, dem allerersten April nämlich, ihre Morgenzeitung aufschlägt.
Na bitte, da haben wir ihn ja gleich!
"Wohnungssicherungsgesetz für weiter verbesserte Delogierungsprävention in Gemeindebauten beschlossen"
Aber dann verschluckt sie sich an ihrem wie immer wohlgebrühten Frühstückskaffee.
Sapprament, die Meldung ist ja schon vom 30. März!
Sollten die Wiener Stadtpolitiker wirklich so hinterfotzig langfristig einen Aprilscherz vorbereitet haben? Wenn die Frau Sopherl sich die diversen Sitzungen ins Gedächtnis ruft: Zuzutrauen wäre es ihnen glatt.
Aber gründlich, wie sie nun einmal ist, die Frau Sopherl - nicht nur beim gerade hinter sich gebrachten Osterputz - wirft sie ihren internetten Blechtrottel an und schaut einmal nach.
Wirklich wahr! Die Frau Sopherl erkreidebleicht. Da steht doch tatsächlich ein Textentwurf dafür in der stadtoberhäuptlichen Datenbank.
Flugs verwirft die Frau Sopherl Spekulationen, der erstaprilige Scherz könnte wirklich so weit gehen. Juristen, vor allem die städtischen, kennen keine Scherze - auch wenn manches durchaus so anmuten mag.
Etwas weich in den Knien holt die Frau Sopherl einen Fetzen und putzt den versprühten Kaffee von der Zeitung, damit sie weiterlesen kann.
"Vorbeugen ist besser, als heilen!" Das ist das Erste was ihr sonach in den Sinn kommt. Aber eigentlich meint die Frau Sopherl Vor-Vorbeugen. Also, um es klar zu sagen: Die beste Prähven..., Prevän..., Vorbeugung wäre doch, einmal für so günstige Mieten zu sorgen, dass die sozialwohnbaulich anvertrauten Mieter schon einmal gar nicht ins Schleudern kommen, aus ihrem Geldbörsel heraus.
Die Frau Sopherl versucht, nachzuzählen, wie oft sie schon drüber hin und her philo-soph-iert hat, wo das nicht so war, bei ihrer Hausverwaltung, der besten auf allen 12 Kontinenten. Weil ihr dabei die Finger ausgehen, stellt sie dieses Vorhaben gleich wieder ein.
Daher lässt sie auch den Versuch gleich von Haus aus sein, sich das noch nicht auftoupierte Kopferl drüber zu zerbrechen, ob man Agress..., Aggresi..., Gewaltbereitschaft nicht zum Beispiel durch eine bevölkerungsgerechte Politik besser in den Griff bekommen könnt, statt wenn man den Leutchen einen Mühlstein nach dem anderen umbindet und ihnen von oben herab jeden Tag aufs Neue zeigt, dass sie macht- und rechtlose Zniachtln sind.
Aber über dieses Gesetz möcht sie wenigstens noch unbevorratsdatengespeichert innerlich sinnieren:
Was soll denn dieses? Was tut es?
Wohnungssichern natürlich - wenn man den Pressemeldungen lauscht.
Den Mietern aus großer Not helfen.
Ach wie schön!
Aber morgendlich mittlerweile schlecht aufgelegt, wie es manchmal der Fall ist, wenns ums Wohnen im Gemeindebau geht, überlegt sich die Frau Sopherl, dass jede Medaille bekanntlich zwei Seiten hat.
Da sind die Mieter auf der einen - und ist Wiener Wohnen auf der anderen.
"Wenns Ihnen nicht passt, dann ziehens halt aus!" Deutlich schallt es der Frau Sopherl noch durchs Gehör, was sie von mittlerweile gar einigen Mietern vernommen hat, die mit ihrer allerbesten Hausverwaltung bis inklusive Grönland und Atlantis schon den einen oder anderen Kontakt hatten.
Passt das zu einer Unternehmung, die sich hoch-konspirativ mit allerlei Institutionen zusammensetzt und Daten austauscht, damit die Schutzbefohlenen ja nicht vor die Hunde gehen? Wo doch laut den hochgeschätzten Worten unseres ebenso hochgeschätzten Wohnbaudoktors eigentlich eher die privaten Hausbesitzer und -verwalter die Bösen sind, die ihre Mieter ungeniert auf die Straße setzen, und wo viele Schlupflöcher zu entschlupfen wären?
"Die Stadt Wien hilft beim Wohnen, wo sie kann." leitet der Pressetext aus dem Jänner ein.
Echt? Tut sie das?
Und wieso findet sich dann im Sozialwohnungs-Sozialgründekatalog nix über Delogierung? Wenn sich die Frau Sopherl ihre Hirnwindungen zermartert, war das nämlich viel früher einmal so. Falls also nun so ein böser, böser Privatvermieter seinen armen Beherbergten auf die Straße setzt, dann gibts nix, was die beste Hausverwaltung ever dem dann Obdach- und Unterstandslosen anzubieten bereit wäre? Da herrscht dann noble Distanz statt soziales Bemühen?
"So konnte schon bisher der Verlust der Wohnung bei jenen Fällen, in denen bereits eine gerichtliches Delogierungsverfahren eingeleitet und eine Einrichtung der Stadt Wien aufgesucht bzw. eingeschalten wurde, mit einer Erfolgsquote von mehr als 80 Prozent abgewendet werden." liest die Frau Sopherl im Pressetext.
Indem man Mieten, die korrekt bezahlt worden sind, auch tatsächlich richtig aufgeschlüsselt und zugeordnet hat? Oder weil erteilte Lastschriftsaufträge auch wirklich abgebucht worden sind?
Die Frau Sopherl erinnert sich auch dunkel daran, wie unser aller Wiener Wohnen mit Mieterbeschwerden umgeht, wenn wo Vorwürfen von Mietern an Mieter ruchbar werden. Oder besser gesagt: Wenn vorher Beschwerden über die beste Hausverwaltung wo gibt im Raum herumgestanden sind, im gemeindebaulichen.
Heißt dieses "mehr als 80 Prozent abgewendet" nicht viel eher im Klartext "In 80% der eingereichten Delogierungsverfahren ist Wiener Wohnen bei Gericht durchgerasselt"?
Könnte es daher nicht eher sein, dass die Hausverwaltung der Stadt, der sophistisch-eigenen, mit diesem frisch ausgeknobelten Gesetz eher in die Lage versetzt wird, ihre schwarzen oder sonstwie gefärbten Schafe los zu werden, ehe zuviel an uneinbringlichem Mietzinsrückstand entsteht? Schärft sie damit ihre Krallen und schaut, "was geht"? "Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die gesetzlich zuständigen Behörden und Rechtsträger ..." heißt es im Gesetz, im neuen. Sicher praktisch, so eine Möglichkeit, wenn derzeit nicht gerade mickrige Rechtsanwaltskosten auflaufen.
Und nicht zuletzt geht es um einen Mietzinsentgang, der einem Unternehmen unheimlich weh tut, in schwieriger werdenden Zeiten, wo es nicht nur den sozial Wohnenden immer schlechter geht, sondern auch der Wohnhauseigner, der Gemeinde-eigene, ... nein, "neger" sagt man nimmer ... also schwarzafrikaner ist?
"Die Anzahl der Delogierungen in Gemeindebauten ist relativ gering und rückläufig - 2011 waren knapp 0,4 Prozent aller GemeindemieterInnen davon betroffen." liest die Frau Sopherl unter den Kaffeeflecken hervor.
Na ja, immerhin wären das bei 220.000 Wohnungen 880 Fälle im Jahr.
Aber halt! Das sind ja sicher nur diejenigen, "wo es geklappt hat". Wo es im Raum gestanden ist, müssten ja dann 5x so viele sein - also 4.400 Fälle, mit rund 10.000 Betroffenen! Na, da läppert es sich, an Aufwand und Kosten - sowie an Kummer und Zores auf der Gegenseite!
Und was lässt sich die Hausverwaltung, die allerbeste, da an Daten über die Mieterinnen und Mieter, Mitbewohnerinnen und –bewohner zukommen - oder tauscht diese aus, laut dem frisch beschlossenen Gesetz?
1. Familien- oder Nachname, Vorname und Titel,
2. Geschlecht,
3. Geburtsdatum,
4. Geburtsort und Geburtsland,
5. Familienstand oder Personenstand,
6. Adressen und Kommunikationsdaten,
7. Familien- oder Nachname, Vorname, Titel, Geburtsdatum von vertretungsbefugten Personen, insbesondere von Sachwalterinnen und Sachwaltern,
8. Mietvertrag und Vertragsgrundlage, insbesondere Daten zur Art der Zuweisung der Wohnung, zum Beginn des Mietverhältnisses, zur Wohnungsart (Ausstattung), Wohnungsgröße und Höhe der Miete,
9. Rückstände und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Mietverhältnissen,
10. Daten über den Gesundheitszustand, soweit dieser mit der Problemlage im Einzelfall in einem unerlässlichen Zusammenhang steht,
11. Daten über Leistungen und Maßnahmen zum Zwecke der Integration und Wiedereingliederung sowie damit in Zusammenhang stehende sozialarbeiterische Daten,
12. Daten über Einkommensverhältnisse und Sozialleistungen, insbesondere Mindestsicherung, Pflegegeld und Förderungen des Fonds Soziales Wien und
13. Daten zur Beurteilung der konkreten Problemlage in Zusammenhang mit dem Bereich Wohnen.
Na, nicht schlecht, Frau Specht!
Sind das nicht unter anderem, oder sogar weit darüber hinausgehend Daten und Sachverhalte, an denen schon viele ämterliche Vernetzungen datenschutzrechtlich an den Klippen zerschellt sind?
Aber zum Glück steht da im Gesetz ja noch - und ähnlich wiederholend: Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist dabei sicherzustellen.
Na Gott sei Dank! Das beruhigt die Frau Sopherl aber ...
... fast!
Würde sich ihr nicht ins Gedächtnis wuseln, dass da eine Hausverwaltung, die überdrüber datenschützende und vertrauenswürdige, vor nicht allzu langer Zeit für angebrachte Strichcodes auf einem Fragebogen den Big Brother Award ausgefasst hat.
Würde der Frau Sopherl nicht auch einfallen, dass die Beantwortung einer Anfrage zum Willkommensservice seitens der Datenschutzkommission immer noch ausständig ist.
Würde die Frau Sopherl nicht auf die blöde Idee kommen, man bräuchte eigentlich - wenn eh alles datenschützend überdrüber-koscher wäre - gar kein eigenes Gesetz im Gemeinderat oder Landtag beschließen. Dann setzen sich halt die paar Hansln und Hanslinnen aus den diversen Bereichen zusammen und plaudern drüber, was für die Leute gut und dem Gesetz entsprechend ist, dem datenschutzrechtlichen.
Und sie denkt jetzt nicht länger drüber nach, die Frau Sopherl, dass dann ja eigentlich auch gar kein Wohnungssicherungsgesetz in Wien was helfen tät, wenn es anders wäre.
Oder vielleicht doch ????
Die Frau Sopherl kommt stark ins Grübeln, wieso über diesen Vorschlag nichts in der Begutachtung zu finden war, und auch andere bemotzt haben, es wäre nichts vom Wortlaut dieses Meisterwerks bekannt.
Was also soll und tut dieses Gesetzesdings wirklich ?????
Weil der Blechtrottel neben Zeitung und Kaffee die Frau Sopherl grad so internett anlacht, missmarplet sie noch ein bissl weiter - rein zufällig grad bis zum Datenschutzgesetz.
Ja, was haben wir denn da?
§ 7. (1) Daten dürfen nur verarbeitet werden, soweit Zweck und Inhalt der Datenanwendung von den gesetzlichen Zuständigkeiten oder rechtlichen Befugnissen des jeweiligen Auftraggebers gedeckt sind und die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen nicht verletzen.
(2) Daten dürfen nur übermittelt werden, wenn
1. sie aus einer gemäß Abs. 1 zulässigen Datenanwendung stammen und
2. der Empfänger dem Übermittelnden seine ausreichende gesetzliche Zuständigkeit oder rechtliche Befugnis - soweit diese nicht außer Zweifel steht - im Hinblick auf den Übermittlungszweck glaubhaft gemacht hat ...
§ 8. (1) Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen sind bei Verwendung nicht-sensibler Daten dann nicht verletzt, wenn
1. eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung der Daten besteht ...
(3) Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen sind aus dem Grunde des Abs. 1 Z 4 insbesondere dann nicht verletzt, wenn die Verwendung der Daten
1. für einen Auftraggeber des öffentlichen Bereichs eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmung einer ihm gesetzlich übertragenen Aufgabe ist ...
(4) Die Verwendung von Daten über gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbare Handlungen oder Unterlassungen, insbesondere auch über den Verdacht der Begehung von Straftaten, sowie über strafrechtliche Verurteilungen oder vorbeugende Maßnahmen verstößt - unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 2 - nur dann nicht gegen schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen, wenn
1. eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung solcher Daten besteht oder
2. die Verwendung derartiger Daten für Auftraggeber des öffentlichen Bereichs eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrnehmung einer ihnen gesetzlich übertragenen Aufgabe ist ...
§ 9. Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen werden bei der Verwendung sensibler Daten ausschließlich dann nicht verletzt, wenn ...
3. sich die Ermächtigung oder Verpflichtung zur Verwendung aus gesetzlichen Vorschriften ergibt, soweit diese der Wahrung eines wichtigen öffentlichen Interesses dienen, ...
§ 15. (1) Auftraggeber, Dienstleister und ihre Mitarbeiter - das sind Arbeitnehmer (Dienstnehmer) und Personen in einem arbeitnehmerähnlichen (dienstnehmerähnlichen) Verhältnis - haben Daten aus Datenanwendungen, die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten, geheim zu halten, soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen Daten besteht (Datengeheimnis).
Vielleicht kommts nur der Frau Sopherl so vor, aber irgendwie schaut das doch glatt danach aus, da hätt jemand seine Stadt- und Landesmehrheit dazu benutzt, um mit einem Stadt- und Landesgesetz alles klein zusammenzulegen und in den Shredder zu stopfen, was in diesem schönen Land jemals Datenschutz und hochsensible, persönliche Information war!
Also eines muss man ihnen lassen, den Juristen, den städtischen: Sind sie auch humorlos - erfinderisch sind sie allemal! Ja richtiggehend Nobelpreis-verdächtig erscheint der Frau Sopherl die Kreativität, dass man in die Ziele und Grundsätze des Gesetzes hineinformuliert, man stelle die Wahrung des Grundrechts auf Datenschutz aller Betroffenen sicher, wenn man just durch dieses Gesetz ebendiese in Bausch und Bogen aushebelt! Sowas könnt ja glatt aus einer Presseverlautbarung des geliebten Wohnbaudoktors entsprungen sein.
Die Vernetzungsplattform, die am kommenden Montag, den 2. April 2012, ihre Arbeit aufnimmt, stellt keine öffentliche Ansprechstelle im üblichen Sinne dar, um die Wahrung des Datenschutzes Betroffener sicherzustellen.
Die Frau Sopherl stellt sich gerade so bildlich und plastisch vor, wie denn die im Gesetz vorgesehene Zusammenarbeit, die so hurtig auf die Schiene gesetzte, ablaufen kann, im Rahmen der einander jene Auskünfte zu erteilen wären, die zur Entwicklung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Wohnungssicherung im begründeten Einzelfall erforderlich sind.
Wie klabüsert man ihn denn heraus, den begründeten Einzelfall - und wie die zur Entwicklung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Wohnungssicherung erforderlichen Auskünfte?
Was tauscht man denn wie aus, an Informationen und Daten über Gemeindebau-Insassen, samt MitbewohnerInnen und -außen, damit delogierungspräventiert werden kann?
Und wie geht's bei den gesetzlich vorgesehenen Interventionen dann weiter, bei der Erhebung des Sachverhaltes, insbesondere auch durch Befragung aller Betroffenen?
Aber wie schreibt die Frau Stadträtin Sandra Frauenberger zur Vorratsdatenspeicherung in der Rathauskorrespondenz vom 1.4.2012? "Wir brauchen eine Politik mit Augenmaß, die die Interessen der BürgerInnen in den Mittelpunkt stellt. Sicherheit und Vertrauen in die neuen Medien und Technologien muss Hand in Hand mit dem Hochhalten der Persönlichkeitsrechte gehen. Es kann daher nicht sein, dass Daten unabhängig von einem konkreten Verdacht gespeichert werden. Für BürgerInnen-Bespitzelung und ähnliche Schikanen, denen die Vorratsdatenspeicherung Tür und Tor öffnet, haben die Menschen zurecht kein Verständnis. Wien steht hier jedenfalls auf der Seite der BürgerInnen."
Okay, JETZT hat sie ihn also gefunden, den erstapriligen Scherz, die Frau Sopherl!
Sie würde sich jetzt gern eine ebenso erstaprilige Migräne als Auszeit nehmen - hätte die nicht schon beim Frust aus Rust gekündigt. Wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen.
Tags:
© 2024 Erstellt von Gerhard. Powered by