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Bitte um Nachsicht: Hier kann aus dem Mix meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Mietervertreter und gleichzeitig sonstigen Interessen, Reisen etc. eine oft ziemlich wilde Mischung entstehen.

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Untreueurteile im Grunde bestätigt / Daten abgefragt: Finanzbeamtin verurteilt

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Antworten auf diese Diskussion

Der Kommentar:

Gut, was haben wir da?

Zum einen eine zu neugierige Finanzbeamtin, die ihre Abfragemöglichkeiten unerlaubter Weise zur Befriedigung ihres Wissensdurstes missbraucht hat. Schlimm, nicht in Ordnung! Amtsmissbrauch! Furchtbar!

Und zum anderen?

Vorwürfe der Untreue und Bilanzfälschung - die Untreue jetzt rechtswirksam bestätigt (was ist mit der Bilanzfälschung?). Ein grundsätzlich gesundes Unternehmen, das an den Rand des Untergangs gedrängt worden ist, zum Teil sogar darüber hinaus. "Eine Sonderdividende in Höhe von damals 440 Millionen Schilling wurde von Libro im Jahr 1999 auf die Muttergesellschaft UD-AG ausgeschüttet - knapp vor dem im Herbst 1999 erfolgten Börsengang der Buch- und Papierhandelskette, die bald darauf in Ausgleich (2001) und Konkurs (2002) ging. ... Zahlreiche Kleinanleger, die auf die Libro-Aktie gesetzt hatten, verloren damals ihr Geld. ...  seit dem Jahr 2002 wird in der Causa strafrechtlich ermittelt. ... Das Unternehmen Libro sei damals ausgeräumt worden, da die Dividende durch zu hohe Bewertungen und wegen eines ausgewiesenen, aber nicht wirklich erzielten Gewinns überhaupt erst möglich geworden wäre, so die Vorwürfe. Die Altaktionäre hätten sich dadurch vor dem Börsengang entschuldet, die Gesellschaft hingegen sei - trotz frischen Kapitals durch Börsengang und Telekom-Austria-Beteiligung - bald darauf in den Konkurs geschlittert. Die Deutschland-Tochter sei von ursprünglich einem Euro enorm aufgewertet worden, Expansionspläne seien quasi schon als Gewinn verbucht worden, so die Vorwürfe." 

Aber, spannend: "Die Generalprokuratur hatte für Freisprüche plädiert, da im Vorfeld der Libro-Pleite durch angeklagte Vermögensverschiebungen von einer Tochter- zur Muttergesellschaft kein Schaden im Sinne der Untreue entstanden sei, insbesondere weil die Muttergesellschaft Alleinaktionärin der Tochter war und keine anderen Aktionäre geschädigt wurden."

Und was gibt's dafür an Strafausmaß?

Für den Ex-Libro-Chef Andre Rettberg nun ein Jahr Haft - bedingt mit dreijähriger Probezeit. "Die überaus lange Verfahrensdauer habe sich mildernd auf die Strafzumessung ausgewirkt, ... Rettberg hätten nach Ansicht der OGH-Richter drei Jahre Haft gebührt, davon habe man zwei Jahre wegen der langen Verfahrensdauer abgezogen. ... Auch das 'lange Wohlverhalten' habe sich mildernd ausgewirkt, ... Rettberg sei außerdem nur ein „gelernter Buchhändler mit Visionen“ gewesen (kleine Anmerkung: Und das ist dem Aufsichtsrat nicht aufgefallen? Den 22 österreichischen Wirtschaftsjournalisten auch nicht, die ihn 1999 für das Nachrichtenmagazin News zum „Manager des Jahres“ gekürt haben?) ... Sein Anwalt zeigte sich nach dem Urteil jedoch erfreut, dass sein Mandant nun nicht mehr ins Gefängnis müsse." Na, wie schön!

Für die zu neugierige Finanzbeamtin gab es rechtskräftig acht Monate - auch bedingt.

Gut, irgendwie tröstlich für sie, dass sie nicht ins Gefängnis muss ...

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